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Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger:
· medizinische Tauglichkeitsuntersuchung
· Feuerwehr – Grundausbildung
· Ausbildung – Atemschutzgeräteträger
· körperliche Leistungsfähigkeit
· Disziplin, Zuverlässigkeit
· kein Bart und keine Koteletten
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